Mein Antrag
Einkommen für das laufende Jahr (d.h. 2024) können unter dem Jahr 2023 eingetragen werden, indem in der Beschreibung ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um Einkommen für das Jahr 2024 handelt.
Die Kommission wird dies berücksichtigen, wenn eine Prüfung Ihrer Akte ergibt, dass Sie sonst nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen würden.
Achtung: Wenn Sie Ihr Einkommen für das Jahr 2024 eintragen, geben Sie bitte nicht das Einkommen für denselben Zeitraum im Jahr 2019 an, da die Kommission einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren nicht in Betracht nehmen kann.
Nur Einkommen, die Sie bereits erhalten haben, können in Ihrem Antrag berücksichtigt werden. In einem Vertrag genannte Beträge, die noch nicht ausgezahlt wurden, können nicht im Antrag aufgenommen werden.
Haben Sie mehrere Verträge für dieselbe Haupt- oder Nebentätigkeit? Dann bündeln Sie bitte diese Verträge beim Ausfüllen Ihrer Akte.
Beispiel:
Als Schauspielerin spielen Sie in verschiedenen Theaterproduktionen mit. Die verschiedenen Verträge gehören zur selben Tätigkeit "Schauspieler".
Schlussfolgerung:
Alle Verträge für dieselbe Haupt- oder Nebentätigkeit müssen gruppiert werden. Sie brauchen nicht für jede Aufgabe/jeden Vertrag eine eigene Aktivität anzulegen.
Was als Haupt- und Nebentätigkeit gilt, wird durch die Vorschriften bestimmt und nicht durch die Häufigkeit, mit der Sie sie ausüben. Weitere Informationen: www.workinginthearts.be/nl/professioneel/online-handleiding/overgaan-tot-het-invoeren-van-jouw-aanvraag-op-wita-pro/activiteiten-wat-doe-ik. (nur auf NL und FR)
Um eine Kunstarbeitsbescheinigung zu erhalten, prüft die Kunstarbeitskommission unter anderem das Bruttoeinkommen aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit. Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Kunstarbeitsbescheinigung finden Sie hier: https://www.workinginthearts.be/de/professionell/kunstarbeitsbescheinigung/kunstarbeitsbescheinigung/welche-voraussetzungen-mussen-erfullt-sein-um-ein-plus-normal-oder-starter-bescheinigung-zu-erhalten.
Nein, ein Steuerbescheid reicht nicht aus, um künstlerische Einkommen nachzuweisen. Die Kunstarbeitskommission muss Folgendes nachweisen können:
· den erhaltenen Bruttobetrag und den Zeitraum
· Bezieht sich das Einkommen auf eine künstlerische Tätigkeit?
Legen Sie daher Ihrem Steuerbescheid Ihren Arbeitsvertrag oder alle Dokumente bei, in denen Ihre künstlerische Tätigkeit oder Funktion erwähnt wird.
Erhaltene Urheberrechte können durch eine Steuererklärung, Vorschüsse durch die Urheberrechtserklärung oder eine Bescheinigung des Verlegers nachgewiesen werden.
Zeiten beruflicher Inaktivität sind Zeiten, in denen Sie aufgrund von Krankheit, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Adoptionsurlaub, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub nicht arbeiten oder Ihre künstlerischen Tätigkeiten ausüben konnten.
Achtung: Nur die oben genannten Gründe gelten als Zeiten der Inaktivität. Es handelt sich also nicht um eine Zeit der Arbeitslosigkeit.
Preisgelder - die als Vergütung vergeben werden -, von denen eine künstlerische Gegenleistung erwartet wird, gelten als Haupttätigkeit. Wenn keine künstlerische Gegenleistung erwartet wird, handelt es sich um eine Nebentätigkeit. Weitere Informationen unter www.workinginthearts.be/nl/professioneel/online-handleiding/overgaan-tot-het-invoeren-van-jouw-aanvraag-op-wita-pro/activiteiten-wat-doe-ik/kernactiviteiten/inkomsten. (nur auf NL und FR)
Ein Zeitaufwand ist eine Schätzung der Zeit, die Sie für Ihre bezahlte künstlerische Tätigkeit aufwenden. Der Zeitaufwand umfasst sowohl die Tage der bezahlten künstlerischen Leistungen als auch die Vorbereitung (z. B. Training, Proben, ...) oder die Arbeit nach diesen bezahlten Leistungen (z. B. Retusche von Fotos, ...).
Der Zeitaufwand ist indikativ und muss nicht nachgewiesen werden. Allerdings ist es wichtig, dass es sich um eine realistische Schätzung handelt.
Die Kommission berücksichtigt den Zeitaufwand bei der Bewertung der Professionalität Ihrer künstlerischen Praxis.
Eine der spezifischen Bedingungen für die Ausstellung der Kunstarbeitsbescheinigung "Starter" ist, dass der Kunstschaffende entweder einen selbst erstellten Karriereplan vorlegt oder nachweist, dass er oder sie an einer diesbezüglichen Schulung/Ausbildung teilgenommen hat.
Um Kunstschaffenden, die noch keinen Karriereplan haben, die Einreichung ihres Antrags zu erleichtern, hat die Kommission ein Musterdokument mit indikativen Fragen vorbereitet.
Bitte beachten Sie: Diese Fragen sind als Hilfe gedacht und nicht obligatorisch. Sie können Ihren Karriereplan auch in einer anderen Form verfassen.
Wenn Sie zusätzliche Erklärungen oder Inspiration wünschen oder nicht wissen, was Sie in den "Starter"-Fragebogen eintragen sollen, lesen Sie bitte den Leitfaden: www.workinginthearts.be/nl/professioneel/online-handleiding/overgaan-tot-het-invoeren-van-jouw-aanvraag-op-wita-pro/vragenlijst-starter. (nur auf NL und FR)
Für Frage 3 ist es wichtig, dass Sie nicht nur die 5 künstlerischen Leistungen selbst nachweisen, sondern auch die Einkommen, die Sie aus diesen künstlerischen Leistungen erzielt haben. Die Höhe der Einkommen ist für diese Frage nicht wichtig, wohl aber die Qualifikation als Haupttätigkeit.
Für die Qualifikation als Haupttätigkeit gelten:
· Berufseinkommen
· Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
· Preisgelder zur Vergütung einer künstlerischen Tätigkeit