Über uns

Die Geschichte der Kunstarbeitskommission fängt im April 2021 an.

Damals beschlossen die Minister Pierre-Yves Dermagne (Arbeit), David Clarinval (Selbständige) und Frank Vandenbroucke (Soziale Angelegenheiten), an der Verbesserung des Status des Kunstschaffenden zu arbeiten. 

Dies wurde im Koalitionsvertrag vom 30. September 2020 vereinbart. 

Sie entschieden sich für einen völlig neuen “Bottom-up”-Ansatz, indem sie zunächst den Kunstsektor und die Künstler selbst befragten, anstatt Regelungen von oben herab "aufzuzwingen".

Auf diese Weise hatten sie die besten Chancen, ein Ergebnis zu erreichen, das vom Kunstsektor unterstützt wurde.

Zu diesem Zweck hat der FÖD Soziale Sicherheit in Zusammenarbeit mit den Politikzellen Arbeit, Soziale Angelegenheiten und Selbständige zwei Projekte gestartet:

1.     Eine online Beteiligungsplattform, auf der der Kultursektor digital konsultiert wurde

2.     Eine technische Arbeitsgruppe, in der Experten aus dem Kunstsektor zusammenkamen, um einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.

Die technische Arbeitsgruppe bestand aus:

·       22 Vertretern (Experten) aus dem Kunstsektor

·       5 Mitgliedern der Politikzellen

·       6 Mitgliedern der Verwaltungen (Künstlerkommission, LfA, FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung und LISVS)
 

Der FÖD Soziale Sicherheit unterstützte diese Arbeitsgruppe ebenfalls, indem er das Sekretariat führte und den Projektleiter unterstützte.   

Die Arbeitsgruppe traf sich im Frühjahr 2021 19 Mal und befasste sich mit drei Themen:

  1. die Arbeitslosigkeit
  2. die Künstlerkommission 
  3. das System der geringen Entschädigungen

 

Ihre Aktivitäten führten zu einem Konzeptpapier mit Vorschlägen.  

Dieses Konzept wurde dann von den Juristen des FÖD Soziale Sicherheit und des LfA in juristische Texte umgewandelt.

Diese wurden den Sozialpartnern und dem Parlament zur Stellungnahme vorgelegt, was schließlich zur Annahme des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Gründung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes von Kunstarbeitern führte.

Mit diesem Gesetz wurde die Kunstarbeitskommission eingerichtet, die die Künstlerkommission ersetzt.

Außerdem führt das Gesetz die Kunstarbeitsbescheinigung, die das Künstlervisum ersetzt, ein. 

Schließlich ersetzt die Entschädigung für Amateurkünste die Regelung der geringen Entschädigungen.

Alle diese Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Um diesen Übergang zu begleiten, wurde innerhalb des FÖD Soziale Sicherheit ein Working in the Arts-Team eingerichtet, das sich aus folgenden Personen zusammensetzt: diese können Sie in unserem interaktiven Organigramm einsehen.