Übergangsmaßnahmen
04/12/23
Im Laufe des Monats Dezember erhalten Personen, die von den Übergangsmaßnahmen^* erfasst werden, eine Kunstarbeitsbescheinigung. Diese Personen werden entweder über die eBox (für Personen, die ihre eBox aktiviert haben) und im neuen Online-Dienst Working in the Arts – Professional benachrichtigt.
*Für wen? |
Was? |
Konkret: |
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Personen, die im Besitz eines am 1. Januar 2024 gültigen Künstlervisums sind |
Automatische Umwandlung des Visums in eine gewöhnliche Kunstarbeitsbescheinigung, deren Gültigkeitsdauer der ihres Künstlervisums entspricht, mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren. |
Sie müssen nichts unternehmen. Ihre gewöhnliche Kunstarbeitsbescheinigung erscheint in Ihrer Akte im neuen Online-Dienst Working in the Arts – Professional,der der Kunstarbeitsbescheinigung gewidmet ist. |
Personen, auf die am 1. Januar 2024 den Status eines Künstlers haben und auf die die Bestimmungen von „Kapitel XII des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit“ Anwendung finden. |
Automatische Umwandlung in eine Kunstarbeitsbescheinigung "Plus" für eine Dauer von 5 Jahren. |
Sie brauchen nichts zu tun. Ihre Kunstarbeitsbescheinigung "Plus" erscheint in Ihrer Akte im neuen Online-Dienst Working in the Arts – Professional, der derKunstarbeitsbescheinigung gewidmet ist. |
Personen mit einer am 1. Januar 2024 noch gültigen Künstlerkarte. | Automatische Registrierung als ausübender Künstler auf der neuen Online-Dienst für die Amateurkunstvergütung. |
Wenn Sie über eine gültige Künstlerkarte verfügen, brauchen Sie kein neues Profil als ausübender Künstler zu erstellen, da dieses bereits vorausgefüllt ist im neuen Online-Dienst Working in the Arts – Amateur. Selbstverständlich können Sie Ihr Profil nötigenfalls jederzeit ändern. |
Diejenigen, die am 1. Januar 2024 im Besitz der Erklärung zur selbständigen Tätigkeit sind. | Die Erklärung zur selbständigen Tätigkeit verfällt bei Ablauf seiner Gültigkeit. | Die Selbständigkeitserklärung bleibt bis zum Ablaufdatum gültig und kann nicht erneuert werden. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf und fordern Sie ggf. eine Kopie beim Sekretariat der Kunstarbeitskommission. |